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	<title>Outplacement News &#187; Arbeitszeit</title>
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	<description>by SKP AG</description>
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		<title>Fachkr&#228;ftesicherung  durch Kurzarbeit</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Jun 2009 08:39:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>SKP AG</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Kurzarbeit kann dem Unternehmen in Zeiten schlechter Auftragslagen dabei helfen, die notwendigen Fachkr&#228;fte zu halten und den Kostendruck zu senken. Der Gesetzgeber hat vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung wesentliche Verbesserungen zur Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes eingef&#252;hrt. Die in dem „Gesetz zur Sicherung von Besch&#228;ftigung und Stabilit&#228;t in Deutschland“ enthaltenen Neuregelungen zu Kurzarbeit und Qualifizierung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img class="alignleft size-full wp-image-112" title="Fachkr&#228;fte" src="/wp-content/uploads/2009/06/fachkraefte2.jpg" alt="Fachkr&#228;fte" width="150" height="150" />Kurzarbeit kann dem Unternehmen in Zeiten schlechter Auftragslagen dabei helfen, die notwendigen Fachkr&#228;fte zu halten und den Kostendruck zu senken. Der Gesetzgeber hat vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung wesentliche Verbesserungen zur Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes eingef&#252;hrt. Die in dem „Gesetz zur Sicherung von Besch&#228;ftigung und Stabilit&#228;t in Deutschland“ enthaltenen Neuregelungen zu Kurzarbeit und Qualifizierung gelten r&#252;ckwirkend vom 1. Februar 2009 und bis zum 31. Dezember 2010.<span id="more-53"></span></p>
	<p>Grunds&#228;tzlich k&#246;nnen alle Unternehmen von den Neuregelungen profitieren. Kurzarbeitergeld k&#246;nnen Unternehmen jeder Gr&#246;&#223;e und jeder Branche beantragen. Voraussetzung ist, dass der Betriebsrat der Kurzarbeit zustimmt. Wird die Arbeitszeit der Besch&#228;ftigten gesenkt, zahlt das Unternehmen nur noch den Lohn f&#252;r die tats&#228;chlich geleistete Arbeit. Die Besch&#228;ftigten erhalten Kurzarbeitergeld als Ersatz f&#252;r das entfallende Einkommen in H&#246;he von 60 Prozent (mit Kind 67 Prozent) des entgangenen Nettolohns.</p>
	<p>Ein Vorteil f&#252;r Unternehmen: Das Anzeige- und Antragsverfahren f&#252;r wurde wesentlich vereinfacht. Folgende Neuerungen ergeben sich im Einzelnen:</p>
	<p><strong>1. Verl&#228;ngerung der maximalen Bezugsdauer f&#252;r Kurzarbeitergeld auf 18 Monate</strong></p>
	<p><strong>2. Erleichterung der Mindesterfordernisse</strong><br />
Bisher musste ein Unternehmen mindestens ein Drittel der im Betrieb besch&#228;ftigten Arbeitnehmer mit einem Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent vorweisen, um einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu haben. Diese Mindestgrenze entf&#228;llt jetzt. Auch wenn weniger Arbeitnehmer von einem mehr als 10-prozentigen Entgeltausfall betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld beantragt werden.</p>
	<p><strong>3. Kein Aufbau von Minusstunden</strong><br />
Zur Vermeidung beziehungsweise zur Minderung von Arbeitsausf&#228;llen m&#252;ssen Betriebe verschiedene Ma&#223;nahmen ergreifen. Dazu geh&#246;rt insbesondere der Abbau von Arbeitszeitguthaben. Minusstunden, welche die Arbeitnehmer bei besserer Auftragslage nacharbeiten, m&#252;ssen nach der neuen Regelung nicht mehr angesammelt werden bevor Kurzarbeit eingef&#252;hrt werden kann.</p>
	<p><strong>4. Sozialversicherung</strong><br />
F&#252;r die ausgefallene Arbeitszeit mussten Arbeitgeber bisher die Sozialversicherungsbeitr&#228;ge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung allein aufbringen. Die Gesetzes&#228;nderung sieht vor, dass k&#252;nftig allen Unternehmen in Kurzarbeit auf Antrag die H&#228;lfte der Sozialversicherungsbeitr&#228;ge f&#252;r die Ausfallzeit in pauschalierter Form erstattet wird. Nehmen Arbeitnehmer in der ausfallenden Arbeitszeit an Qualifizierungsma&#223;nahmen teil, so k&#246;nnen die Sozialversicherungsbeitr&#228;ge sogar vollst&#228;ndig pauschaliert erstattet werden.</p>
	<p><strong>5. Qualifizierung von Kurzarbeitern</strong><br />
Dar&#252;ber hinaus kann die Agentur f&#252;r Arbeit Qualifizierungsma&#223;nahmen f&#246;rdern. Die H&#246;he der F&#246;rderung ist abh&#228;ngig von der Qualifikation und den pers&#246;nlichen Verh&#228;ltnissen des Arbeitnehmers, den Inhalten der Ma&#223;nahme sowie der Betriebsgr&#246;&#223;e. Sie kann bis zu 100 Prozent umfassen. Von Qualifizierungsma&#223;nahmen w&#228;hrend der Kurzarbeit profitieren nicht nur die Besch&#228;ftigten, denn auf diese Weise sichern Unternehmen den Fachkr&#228;ftebedarf der Zukunft.</p>
	<p><strong>6. Besch&#228;ftigungssicherungsvereinbarungen</strong><br />
<img class="alignleft size-full wp-image-114" title="Fachkr&#228;fte" src="http://new.outplacement-news.de/wp-content/uploads/2009/06/fachkraefte.jpg" alt="Fachkr&#228;fte" width="150" height="150" />In manchen F&#228;llen haben sich Arbeitnehmer im Rahmen so genannter Besch&#228;ftigungssicherungsvereinbarungen bereit erkl&#228;rt, die bisherige Arbeitszeit zu verk&#252;rzen und damit ein verringertes Einkommen zum Erhalt ihrer Arbeitspl&#228;tze in Kauf genommen. Die Einf&#252;hrung von Kurzarbeit hat in diesen F&#228;llen einen weiteren Einkommensverlust mit sich gebracht. Sollte sich der Arbeitgeber in Anbetracht der wirtschaftlichen Lage entschlie&#223;en, Kurzarbeit einzuf&#252;hren, wird das Kurzarbeitergeld seit dem 1. Februar 2009 in diesen F&#228;llen nicht am geminderten Arbeitsentgelt, sondern am urspr&#252;nglichen Arbeitsentgelt vor Abschluss der Vereinbarung zur Besch&#228;ftigungssicherung bemessen, wenn diese nach dem 1. Januar 2008 geschlossen wurde. Bei den betroffenen Arbeitnehmern wird der Einkommensverlust somit nicht noch st&#228;rker ausfallen.</p>
	<p><strong>7. Gleichstellung von Zeitarbeitsunternehmen</strong><br />
Bisher war gesetzlich geregelt, dass Arbeitnehmer in einem Verleihbetrieb auch dann Anspruch auf Arbeitsentgelt hatten, wenn sie nicht an andere Betriebe verliehen waren. Durch Erg&#228;nzung der Vorschriften wird es jetzt auch Verleihbetrieben erleichtert, durch die Einf&#252;hrung von Kurzarbeit Entlassungen zu vermeiden und somit Arbeitspl&#228;tze zu erhalten.</p>
	<p><strong>8. Wegfall der Folgeanzeige bei Saison-Kurzarbeitergeld</strong><br />
Bisher mussten Baubetriebe, die aufgrund wirtschaftlicher Ursachen Saison-Kurzarbeitergeld beziehen, neben der Erstanzeige f&#252;r jeden Monat des Schlechtwetterzeitraums eine so genannte „Folgeanzeige“ &#252;ber den fortbestehenden Arbeitsausfall abgeben. Diese Verpflichtung entf&#228;llt r&#252;ckwirkend ab dem Februar 2009 – und zwar dauerhaft.</p>
	<p>Aufgrund der gesetzlichen &#196;nderung gibt es f&#252;r Leistungsantr&#228;ge auf Kurzarbeitergeld ab Febuar 2009 neue Vordrucke. Unternehmen finden diese auf der Homepage der Bundesagentur f&#252;r Arbeit unter <a title="Arbeitsagentur" href="http://www.arbeitsagentur.de" target="_blank">www.arbeitsagentur.de</a> &#252;ber folgenden Pfad: Unternehmen > Finanzielle Hilfen > Kurzarbeitergeld > Konjunkturelles Kurzarbeitergeld.</p>
	<p>Die dargestellten Neuerungen beschreiben den Stand im April 2009. Weitere &#196;nderungen werden voraussichtlich im Laufe des Jahres folgen. Weitere Informationen zu Fragen der Kurzarbeit und zur Qualifizierung der Mitarbeiter w&#228;hrend der Kurzarbeit erhalten Unternehmen beim Arbeitgeberservice ihrer Agentur f&#252;r Arbeit.<br />
<span style="color: #993300;"><Sven Sureck, Agentur f&#252;r Arbeit, Berlin></span></p>

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